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Lexikon

Nachtrag zu DEGA 3/2010

Veröffentlicht am
Im Lexikon in DEGA 3/2010 ging es um Lohndumping und Lohnwucher. Ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig (Az.: 2 Ca 2788/09) legt nun die Grenze fest, ab der ein niedriger Stundenlohn sittenwidrig wird. 6 € brutto pro Stunde erhielt eine gelernte Fachverkäuferin dafür, dass sie den Dessous-Laden allein und verantwortlich betrieb. Zu wenig, wie das Gericht befand, mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Tariflohns (12,34 €) wären angemessen. Laut Richter stand die Entlohnung in einem „erheblichen Missverhältnis“ zur geleisteten Arbeit, trotz fehlender Tarifbindung der Vertragsparteien wäre der Tariflohn die übliche Vergütung. Ein um die Hälfte niedrigerer Lohn sei sittenwidrig, der Vertrag damit nichtig.
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