Betriebsführung 102
Steuer richtig einschätzen 8: Die Außenprüfung
Jetzt geht‘s ans Eingemachte. Damit das Finanzamt nachprüfen kann, ob korrekte Angaben gemacht worden sind, hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen Aufbewahrungsfristen auferlegt. Spätestens zur Außenprüfung muss alles auf den Tisch. Wie das vor sich geht, erklärt Prof. Holger Beiersdorf im achten Teil der Serie.
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