BETRIEBSFÜHRUNG 118
Steuer richtig einschätzen 24: Die Einkommensteuer VIII
Gar nicht so einfach mit der Einkommensteuer. Das haben wir ja schon in den letzten Serienteilen festgestellt. Für das aktuelle Heft erklärt Prof. Holger Beiersdorf, was es mit außergewöhnlichen Belastungen und mit dem Verlustabzug auf sich hat.
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Der oder die Steuerpflichtige kann im Leben mit Vorfällen konfrontiert werden, die für ihn oder sie eine besondere Härte darstellen. Auch hier hat der Gesetzgeber entschieden, dass es sich dabei um Aufwendungen handelt, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, aber aus sozialen Gesichtspunkten außerhalb der Einkunftsermittlung trotzdem steuerlich abzugsfähig sind. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn die Aufwendungen - außergewöhnlich (bei einem Hochwasser ging der gesamte Hausrat verloren) - belastend (ohne Hausrat kann man nicht leben) und - zwangsläufig (das Ereignis war nicht abwendbar) sind (§ 33 EStG).
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