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KÜNSTLERSOZIALKASSE

Sozialabgaben für Werbeaufträge

Zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag prüfen die Träger der Deutschen Rentenversicherung bei Unternehmern seit Kurzem auch die Künstlersozialabgabe. Diese müssen sie bezahlen, wenn sie Selbstständige mit künstlerischen Leistungen beauftragen, also zum Beispiel Texter, Grafiker oder Fotografen. DEGA erläutert, wer zahlen muss und wofür.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Seit Januar 2015 erleben immer mehr Unternehmer, dass sie bei der regelmäßigen Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Künstlersozialkasse (KSK) gefragt werden. Die Künstlersozialversicherung wurde vor rund 30 Jahren ins Leben gerufen. "Sie ist eine starke Stütze der deutschen Kultur- und Medienlandschaft. Vor ihrer Einführung mussten selbstständige Künstler und Publizisten vielfach auf soziale Absicherung verzichten und waren im Notfall auf die Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen", sagt Manuela Budewell, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Köln (DRV).
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