BETRIEBSFÜHRUNG 120
Steuer richtig einschätzen 26: Die Einkommensteuer X
Im letzten Heft (siehe dega2334) hat uns Holger Beiersdorf erklärt, wem welches Geld aus Kindergeld und Freibeträgen zusteht. Diesmal geht es um das Berechnen von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ und das Veranlagen.
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Der Gesetzgeber kam vor einigen Jahren darauf, insbesondere Handwerkerleistungen steuerlich zu begünstigen. Ausgangspunkt war der hohe Anteil der Schattenwirtschaft in diesem Sektor. Nimmt ein Bürger Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer. Dazu muss der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung oder seinem Lohnsteuerjahresausgleich einen entsprechenden Antrag stellen. Dies geschieht durch Eintragung der Summe der Handwerkerleistungen in den Hauptvordruck. Absetzbar sind 20 % der bezahlten Arbeitsleistung (inklusive Mehrwertsteuer, aber ohne Material!), höchstens jedoch 1 200 Euro pro Jahr. (§ 35a Abs. 3 EStG) Zu den...
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