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BETRIEBSFÜHRUNG 123

Steuer richtig einschätzen 29: Die Einkommensteuer XIII

Mit ein paar Besonderheiten – etwa die steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren und Entlohnungen im Ehrenamt –beschließt Prof. Holger Beiersdorf in diesem Heft die Serie Einkommensteuer. Ab DEGA GALABAU 1/2016 geht es um die „Körperschaftssteuer“ – also quasi die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. |
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Immer mehr Azubis verbinden eine Berufsausbildung mit einem Bachelorstudium (Erstausbildung). Sie belegen also einen dualen Studiengang. In der Vergangenheit war die Absetzbarkeit von Studiengebühren in der Einkommensteuer ein Thema. Doch zwischenzeitlich wurden die Studiengebühren für das jeweils erste Studium (in der Regel der Bachelor) in allen Bundesländern abgeschafft. Dagegen sind Studiengebühren für einen Master nach wie vor ein Thema. Wird der Masterstudiengang mit dem Ziel belegt, sich beruflich zu qualifizieren (Weiterbildung), können die Kosten beim Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden. Ein anderer Weg ist, dass der Betrieb die Studiengebühren trägt. In diesem Fall wären es Betriebsausgaben, wenn der Betrieb ein...
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