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BETRIEBSFÜHRUNG 127

Steuer richtig einschätzen 33: Sonstige Steuerarten II

Neben Kapitalertrag- und Gewerbesteuern gibt es einige weitere Abgaben, die sich der Staat bei Bürgern und Unternehmen holt – etwa die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer. Prof. Holger Beiersdorf stellt sie vor.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die Grunderwerbsteuer besteuert, wie der Name es schon sagt, den Erwerb von Grund und Boden sowie von Immobilien. Die Basis bildet der notariell zu beurkundende Kaufpreis. Zubehör (Küche, Sauna, Schuppen etc.) fließen damit nicht in die Bemessungsgrundlage ein. Steuerbefreiungen werden gewährt für: den Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Veräußerers den Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, und deren Ehegatten (einschließlich Stiefkinder und deren Ehegatten) . den Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze von 2500 €) den Grundstückserwerb von...
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