GALABAU – BETRIEBSFÜHRUNG 130
Steuer richtig einschätzen 36: Sonstige Steuerarten V
Die Erbschaftsteuer hat uns schon in den vergangenen zwei Heften beschäftigt. Jetzt fehlen nur noch die erbschaftsteuerliche Regelungen bei Unternehmen. Die erklärt Prof. Holger Beiersdorf im vorliegenden Teil der Steuerserie.
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Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht (ab 1. Januar 2008) ist so ausgerichtet, dass die Mehrzahl der Unternehmen erbschaftssteuerfrei vererbt (verschenkt) werden können. Voraussetzungen sind der Erhalt des Unternehmens und der Erhalt von Arbeitsplätzen. In der Vergangenheit war der Staat nicht so kulant: So erbte Gloria von Thurn und Taxis das umfangreiche Vermögen ihres Mannes. Es wurden erhebliche Beträge an Erbschaftsteuer fällig. Sie musste in großem Umfang Vermögen veräußern, um die Steuern zu bezahlen, die Betriebe zu erhalten und die Arbeitsplätze zu sichern. Mit der derzeit geltenden Regelung hat der Gesetzgeber die Situation für Unternehmen erheblich entschärft.
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