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Serie „Richtig Ausbilden"

Des einen Recht ist des anderen Pflicht

Die Azubipflichten, wie Lernbemühen, Anweisungenbefolgen und das Beachten der Regeln im Ausbildungsbetrieb, werden vom Arbeitgeber gern hervorgehoben, während die Tatsache, dass auch der Ausbildende Pflichten hat und dem Auszubildenden im Gegenzug auch Rechte zustehen, oft weniger ausführlich erwähnt wird.
Veröffentlicht am
Auch die zügige Abgabe einer Krankmeldung gehört zu den Pflichten des Azubis.
Auch die zügige Abgabe einer Krankmeldung gehört zu den Pflichten des Azubis.Florian Lau, Braunschweig
Den Wenigsten dürfte bekannt sein, dass auch die gesetzlichen Vertreter in der Pflicht sind, den Auszubildenden zur Erfüllung aller im Ausbildungsvertrag übernommenen Pflichten anzuhalten, ihn in seinen Bemühungen um das Erreichen des Ausbildungsziels zu unterstützen und sich regelmäßig vom Fortgang der Ausbildung zu überzeugen. Das im vorigen Artikel (siehe dega3488 ) genannte Weisungsrecht und die Pflicht, diesem Folge zu leisten, dürfen nicht dazu führen, dem Auszubildenden Tätigkeiten aufzuerlegen, die seine geistigen oder körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder nicht im Zusammenhang mit seiner Ausbildung stehen, wie zum Beispiel Babysitten oder das Putzen der Toiletten. Wohl aber beinhaltet das Recht des Auszubildenden auf die...
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