Serie „Richtig ausbilden"
Das Berichtsheft: Eckpfeiler oder angestaubte Tradition?
Lästig, unbeliebt, gefürchtet: Der schriftliche Ausbildungsnachweis, meist kurz „Berichtsheft" genannt, ist nach wie vor elementarer Bestandteil jeder gärtnerischen Ausbildung. Um es als sinnvolle Aufgabe und als wertvolles Dokument anzusehen, muss man die Sichtweise ändern. Wer mit dem Schreiben Probleme hat, kann auch das Online-Berichtsheft nutzen.
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Auch wenn – oder gerade weil? – aus dem einstigen Heft mittlerweile ein stattlicher Ordner geworden ist und wir im digitalen Zeitalter leben, haftet dem regelmäßigen Niederschreiben der Ausbildungsinhalte das muffige Image einer lästigen Pflicht an. Woran liegt das? Rechtlich ist die Bedeutung dieser Aufgabe klar definiert. Das deutsche Berufsbildungsgesetz schreibt in § 5 Abs. 2 Ziffer 7 für quasi alle Berufe, in denen nach dem dualen System ausgebildet wird, das Führen eines schriftlichen Nachweises über den Verlauf der Ausbildung vor. Berufsspezifische Regelungen legt die jeweilige Ausbildungsordnung fest. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (kurz BIBB) stellt eine allgemeine Empfehlung zum Führen von Ausbildungsnachweisen bereit...
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