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Führerscheinklassen und Zugkombinationen

Licht im Dschungel der Anhänge-Möglichkeiten

Die EU hat Ende 2006 das Fahrerlaubnisrecht „entrümpelt“ – mit Auswirkungen auf alle Führerscheininhaber. Doch auch nach der Vereinfachung ist oft unklar, welche Kombinationen zwischen Zugfahrzeug und Hänger mit welcher Fahrerlaubnisklasse erlaubt sind. Klaus-Peter Keßler versucht den Anhänge-Dschungel zu lichten.

Veröffentlicht am
Mit der Einführung des neuen EU-Fahrerlaubnisrechts ergeben sich ganz neue Möglichkeiten in den Kombinationen zwischen Zugfahrzeug und Hänger. Doch das neue Recht ist auch ein wenig komplizierter. Bisher galten zur Ermittlung der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse für Zugkombinationen die zulässige Anhängelast, Stütz- oder Aufliegelast oder die technisch zulässige Gesamtmasse. Was jetzt zählt, ist die Addition der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge. Egal, ob es sich dabei um einen herkömmlichen Anhänger, einen Starrdeichselanhänger oder einen Sattelanhänger handelt. Stütz- oder Aufliegelasten werden nicht mehr abgezogen. Dadurch werden neue Zugkombinationen attraktiv, die bisher auf deutschen Straßen so überhaupt nicht zulässig...
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