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Personalwirtschaft VIII: Personaleinsatz (2)

Veröffentlicht am
Einheitlicher Auftritt: Der Arbeitgeber kann das Tragen von Berufskleidung vorschreiben
Einheitlicher Auftritt: Der Arbeitgeber kann das Tragen von Berufskleidung vorschreiben
Bereits in DEGA 16/2008 (siehe http://www.dega.de, Webcode dega1687) wurden eine Reihe von Punkten genannt, die beim Einsatz der Mitarbeiter im Betrieb zu beachten sind. In diesem zweiten Teil des Beitrags „Personaleinsatz“ folgen weitere beachtenswerte Grundlagen, die der Unternehmer im Umgang mit seinen Mitarbeitern, bei der Festlegung von Pflichten sowie bei der Gewährung von Rechten berücksichtigen muss. Nebenbeschäftigung : Die Löhne und Gehälter im Garten- und Landschaftsbau sind sicherlich im Vergleich zu anderen Branchen nicht übermäßig hoch. Auf der anderen Seite steigen permanent die Lebenshaltungskosten. So ist eine Vielzahl von Mitarbeitern daran interessiert „noch nebenbei“ ein paar Euros zu verdienen. Der verbotene Weg der...
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