Hier finden Sie die wichtigsten Antworten
Kurzarbeitergeld ist eine Hilfe des Staates, um den Unternehmen zu helfen, ihre Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Wir haben dazu gemeinsam mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg (VGL) ein Online-Seminar veranstaltet. Als Referenten waren neben Andreas Baranski vom VGL auch Annette Gerz von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Agentur für Arbeit und der langjährige juristische Berater des VGL, Rechtsanwalt Andreas Merz aus Stuttgart, mit von der Partie. Hier die Antworten zu den Fragen, die uns erreicht haben. Es besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit.
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Allgemeines zum Kurzarbeitergeld
Wenn Kurzarbeit beantragt wird, muss dazu die Anzeige über Arbeitsausfall ausgefüllt und bei der Arbeitsagentur abgegeben werden. Ein Antragsformular gibt es hier zum Download. Ein vereinfachtes Formular ist in Arbeit.
Winterbeschäftigungsumlagepflichtige Betriebe mussten bis 31.3. keine Kurzarbeit anzeigen, weder für die Mitarbeiter auf der Baustelle noch für die Mitarbeiter im Büro. Pflegebetriebe mussten den Antrag für Kurzarbeitergeld im März bis 31.3. abgeben. Wer von den winterumlagepflichtigen Betrieben ab 1.4. Kurzarbeit anmeldet, muss das dann ebenfalls mit dem o.g. Antrag tun. Kurzarbeit kann jederzeit angemeldet werden, wenn es die Umstände erforderlich machen.
ABER: Vorsorglich Kurzarbeit anzumelden ist für alle Beteiligten mehr Arbeit. Kurzarbeit kann bis zum Ende des Monats beantragt werden, in dem sie beginnt. Wer ab 15.4. Kurzarbeit beantragen will, hat mit der Abgabe des Formulars bis 30.4. Zeit.
Sinnvoll ist es allerdings, sich bei voraussichtlicher Kurzarbeit jetzt schon die Einwilligung aller Mitarbeiter einzuholen und unterschreiben zu lassen.
Formular Einzelvereinbarung Kurzarbeit auf den Seiten des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Hilfreiche Links:
Informationen der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
Video der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
Corona-Infos des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Corona-Infos der DEGA-GaLaBau
Wöchentlicher Newsletter der DEGA-GaLaBau
1) Das Formular: Anzeige über Arbeitsausfall
Um Kurzarbeit zu beantragen muss zunächst das Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ ausgefüllt werden. Das Formular gibt es hier.
2a) Mitarbeiter I - Einwilligung, Urlaub, Überstunden vor Beantragung
Müssen alle Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen?
Ja, von jedem Mitarbeiter muss eine unterschriebene Einwilligung vorliegen. Diese Einzeleinwilligungen müssen allerdings dem Antrag nicht beigefügt werden. Eine Ausnahme für eine Einzelvereinbarung könnte sein, wenn ein Arbeitgeber lt. Arbeitsvertrag zur Reduzierung der Arbeitszeit z.B. bei einem unabwendbaren Ereignis berechtigt ist. Auf der sicheren Seite ist man allerdings mit den unterschriebenen Einwilligungen.
Muss zunächst Urlaub abgebaut werden, bevor KUG beantragt wird?
Urlaub aus dem Vorjahr muss abgebaut werden, es sei denn, er ist bereits verplant (z.b. für Osterferien Resturlaub aus 2019 verwenden, schriftlich beantragt lt. GaLaBau-Tarifvertrag bis 31.3.). Urlaub aus dem laufenden Jahr muss abgebaut werden, sofern er nicht bereits disponiert/verplant ist (Sommerferien, Herbstferien etc.). Auch während Kurzarbeit muss die ganz normale, im Betrieb übliche jährliche Urlaubsverteilung stattfinden, am besten genauso wie in den vergangenen Jahren (Urlaubsplan). Urlaub darf nicht für die Zeit nach KUG aufgehoben werden.
Müssen Überstunden vor der Beantragung von KUG abgebaut werden?
Bei Arbeitnehmern winterbauumlagepflichtigen Betrieben müssen die Überstunden nur bis zu einer bestimmten Grenze aufgebraucht werden. Lt. lt. SGBIII §96 Abs.4 Satz 3 Nr. 3 ist Arbeitszeitguthaben bis zu 150 Stunden geschützt und muss nicht vorrangig zur Vermeidung von Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit eingesetzt werden, wenn es zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-KuG angespart worden ist. Die restlichen Überstunden bleiben dem Mitarbeiter erhalten und könne im nächsten Winter zur Vermeidung von Saison-KuG wieder aufgebraucht werden. Da generieren sie auch Zuschusswintergeld (ZWG, 2,50 € /h). Überstunden dürfen allerdings abgebaut werden - da spricht nichts dagegen.
Was ist mit Überstunden der Angestellten?
Überstunden sonstiger Mitarbeiter (ohne Saison-KUG) sind vor KUG abzubauen. Geschützt sind Überstunden in der Höhe, in der sie mindestens ein Jahr bestanden haben (also der niedrigste Stand der letzten 12 Monate) und Überstunden von mehr als 10 % der Jahresarbeitszeit (§ 96 (4) SGB III). Außer den in § 96 festgelegten bleiben nur noch Arbeitszeitguthaben außer Betracht, für die anderweitige arbeitsrechtlich bindende Festlegungen/Zweckbestimmungen (Brückentage) vorhanden sind, die nicht aus Anlass der Kurzarbeit getroffen wurden.
Wenn einige der eigentlich für Saison-KUG vorgesehenen Überstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit abgebaut werden: gibt es dafür auch nach dem 1.4.2020 Zuschusswintergeld?
Nein
Müssen Minusstunden aufgebaut werden?
Auch wenn eine Betriebsvereinbarung Minusstunden vorsieht hat die Arbeitsagentur den Aufbau von Minusstunden für das aktuelle KUG erst einmal ausgesetzt.
Müssen Mitarbeiter KUG bei der Arbeitsagentur melden?
Nein, das übernimmt der Arbeitgeber.
2b) Mitarbeiter II - Urlaub, Krankheit, Kündigung, Einstellung während KUG
Erwirbt der Mitarbeiter während des KUG einen Urlaubsanspruch?
Ja, ein Urlaubsanspruch wird erworben, solange das Arbeitsverhältnis besteht, auch während KUG
Kann ich einem Mitarbeiter während der Kurzarbeit kündigen?
Betriebsbedingte Kündigungen unter den entsprechenden Voraussetzungen sind möglich. Allerdings entfällt dann für diesen Mitarbeiter mit dem Tag der Kündigung der Anspruch auf KUG. Der Betrieb ist verpflichtet, dem Mitarbeiter den Lohnausfall zu bezahlen, den er ohne Kündigung auch gehabt hätte.
Kann ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit kündigen?
Ja. Auch hier entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Geht die Kündigung vom Mitarbeiter aus und meldet er sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos, wird eine Sperrzeit von 3 Monaten geprüft. Anschließend wird Arbeitslosengeld gezahlt, das in seiner Höhe dem KUG entspricht (60% des Nettolohns ohne Kinder, 67% mit Kindern)
Was ist, wenn ein Mitarbeiter sich während KUG krank meldet?
Der Mitarbeiter erhält Lohn in Höhe des KUG, das wie für alle anderen Mitarbeiter in Kurzarbeit von der Arbeitsagentur bezahlt wird. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des KUG durch die Krankenkasse, sofern KUG noch besteht.
Kann man krankgeschrieben Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken?
Wenn die Kolonne, in der der Mitarbeiter üblicherweise tätig ist, begründet in Kurzarbeit geschickt wird, teilt der Mitarbeiter das gleiche Schicksal wie die Kolonne. Er bekommt Lohnersatzleistungen in Höhe des KUG, solange KUG besteht.
Kann man für eine Mutter, die wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, KUG beantragen?
Nein. Wer aufgrund fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht arbeiten kann, schuldet dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung. Dafür muss Urlaub eingesetzt und eventuell auch unbezahlter Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckungen der Arbeit fernbleiben wollen.
NEU: Entschädigungsregelung für Eltern
Neu am 27.03. ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde eine Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Betreuung nur durch die Eltern möglich und der Verdienstausfall nicht vermeidbar ist – etwa durch den Abbau von Zeitguthaben (dazu gehört natürlich auch der Abbau von Urlaub aus 2019 und evtl. noch nicht verplanter Urlaub aus 2020). Auch Ansprüche auf Kurzarbeitergeld gehen dem Entschädigungsanspruch vor. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt.“
Darf ich trotz Kurzarbeit Mitarbeiter einstellen?
Fall 1: Arbeitsvertrag bestand vor der Kurzarbeit
Selbstverständlich kann der Mitarbeiter im Unternehmen anfangen zu arbeiten. In diesem Fall erhält er bei KUG allerdings ebenfalls Kurzarbeiter-Geld – eine Einwilligung muss eingeholt werden. Ist er damit nicht einverstanden und wurde eine Probezeit vereinbart , dürfen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Neu eingestellt Mitarbeiter müssen nicht vorrangig gekündigt werden.
Fall 2: Kurzarbeit ist beantragt und ein neuer Mitarbeiter bekommt einen Arbeitsvertrag
Einstellungen sind möglich, sofern es sich um Schlüsselpositionen handelt. Um zu wissen, ob das der Fall ist, beantworten Sie sich die folgenden Fragen: Geht der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiter bzw. kann die Kolonne auch ohne diese Person arbeiten oder nicht? Würden andere Mitarbeiter weniger kurzarbeiten, wenn dieser Mitarbeiter nicht eingestellt würde (Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls liegt dann nicht vor!)? Wird ein Mitarbeiter neu eingestellt, fällt auch dieser in die KUG-Regelung.
3) Auszubildende, Minijobber
Bekommen Auszubildende Kurzarbeitergeld?
Im Berufsbildungsgesetz ist geregelt, dass das Unternehmen sechs Wochen lang für die Entgeltfortzahlung zuständig ist. Ist es anschließend gar nicht mehr möglich, die Ausbildung fortzusetzen, z.B. durch einen Umstellung des Ausbildungsplans, ist auch für Auszubildende KUG möglich.
Bekommen Minijobber KUG?
Nein
Bekommen duale Studenten KUG?
Hier gibt es aktuell noch eine Vielzahl an Fallgestaltungen - daher ist eine verbindliche Aussage momentan nicht möglich. Sobald es hier nähere Informationen gibt, wird die Antwort ergänzt.
4) KUG - Berechnung und Zahlung
Muss ich als Arbeitgeber KUG vorschießen? Und was ist mit den Lohnnebenkosten?
Der Arbeitgeber bezahlt zunächst das Kurzarbeitergeld und die Lohnnebenkosten komplett. Nach Monatsende wird der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld für den Vormonat ausgefüllt an die Arbeitsagentur geschickt. Etwa 15 Tage nach Eingang des Antrages wird dem Unternehmer das Kurzarbeitergeld und zu die Lohnnebenkosten gezahlt. Die Lohnnebenkosten werden aktuell zu 100% von der Arbeitsagentur erstattet.
Wie werden während des KUG Feiertage vergütet?
Für Feiertage besteht kein Anspruch auf KUG. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den Lohn, den er ohne KUG bekommen hätte. Auch die Sozialversicherung ist für diese Tage vom Arbeitgeber zu tragen. Eine Ausnahme sind Branchen, in denen es üblich ist, feiertags zu arbeiten, z.B. Gastronomie.
Wird eine Aufstockung auf das KUG angerechnet?
Manche Unternehmer stocken das KUG freiwillig auf. Wenn es sich um eine tatsächliche Aufstockung handelt, wird sie nicht auf das KUG angerechnet. Tatsächlich bedeutet:
- für die Arbeitszeit ohne KUG wird vertraglich vereinbarter Lohn bezahlt (z.B. 70 % der Arbeitzeit)
- für die Kurzarbeitszeit wird KUG bezahlt. Sie berechnet sich aus der vertraglichen Arbeitszeit - tatsächlich gearbeiteter Zeit (z.b. 30%)
- auf diese 30 % wird ein Aufstockungsbetrag vom Unternehmer bezahlt, der bis zu 100 % gehen kann. In diesem Fall wird der Betrag nicht angerechnet.
Mindert ein Nebenjob das Kurzarbeitergeld?
Ja, allerdings nur, wenn der Nebenjob erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde und gleichzeitig nicht in einem systemrelevanten Beruf ausgeübt wird (Neuregelung aufgrund der Corona-Krise). Der Nebenverdienst wird zum Ist-Entgelt hinzugerechnet.
Wenn ich zu 100% Kurzarbeitergeld beantrage bei einer Regelarbeitszeit von 42,5 Std./Woche, werden dann die gesamten Stunden mit KUG vergütet?
Grundsätzlich werden alle angefallenen Stunden auch ausgezahlt. Wenn es eine Jahresarbeitszeit gibt, werden die Arbeitsstunden verstetigt, d.h. je Monat wird gleiche Anzahl von Stunden angenommen (ca. 170 im GaLaBau). Diese werden vergütet. Darüber hinausgehend gearbeitete Stunden fließen ins Arbeitszeitkonto.
5) Unternehmer
Bekommt der Geschäftsführer einer GmbH ebenfalls KUG?
Als Angestellter kann er theoretisch KUG bekommen. Allerdings schaut die Arbeitsagentur hier ganz genau hin. Eine Aufgabe der Geschäftsführung ist es ja, so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass wieder normal gearbeitet wird. Daher fallen hier in der Regel eher mehr als weniger Arbeitsstunden in einer Phase der Kurzarbeit an.
Bekomme ich als Firmeninhaber (Einzelunternehmen) ebenso KUG wie meine Mitarbeiter?
Nein. Für diesen Fall gibt es Mittel der Länder und des Bundes. Hier die Infos für Baden-Württemberg, die Adressen und Hilfen aller Bundesländer und des Bundes finden Sie hier. Wenn es hart auf hart kommt, können beim Jobcenter Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II beantragt werden. Dieses wird für eine befristete Übergangszeit zu erleichterten Bedingungen gewährt, z.B. ohne Prüfung der Wohnungsgröße.
6) Quarantäne
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Corona-Verdachts in Quarantäne muss?
Arbeitnehmer haben bei Quarantäne sechs Wochen Anspruch auf den Lohn, den er ohne Quarantäne auch hätte (entweder vollen Lohn oder bei KUG den KUG-Lohn). Der Arbeitgeber bekommt nach § 56 Infektionsschutzgesetz die Beträge von der zuständigen Behörde erstattet. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, bekommt der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung von der Krankenkasse.
Was passiert, wenn mein Betrieb aufgrund einer Quarantäne-Anordnung geschlossen wird?
Dem Arbeitgeber stehen staatliche Entschädigungszahlungen zu. Lt. Infektionsschutzgesetz übernimmt das zuständige Gesundheitamt die Lohn- und Lohnnebenkosten und den den Verdienstausfall (inkl. Sozialversicherungsbeiträge). Das zuständige Gesundheitsamt finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
7) ...und danach?
Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld? Was, wenn die Aufträge erst im Mai einbrechen, weil ich nicht akquirieren konnte?
Kurzarbeitergeld gibt es für 12 Monate bzw. bei winterumlagepflichtigen Betrieben bis 30.11., dann erfolgt der Übergang in Saison-KUG. Kann wieder Vollzeit gearbeitet werden, muss das der Arbeitsagentur angezeigt werden.
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