Personalwirtschaft XII: Arten der Beschäftigung
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In den meisten Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus herrschen feste Beschäftigungsverhältnisse vor. Durch den Einsatz von Aushilfen, Leiharbeitnehmern, Subunternehmern und Freiberuflern lassen sich jedoch personelle Engpässe in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgleichen. Die Entscheidung darüber, welche beschäftigungspolitische Strategie eingeschlagen wird, hängt davon ab, welcher Personenkreis die anstehenden Aufgaben zu welchen Kosten bewältigen kann, und welches unternehmerische Risiko damit verbunden ist. Stamm- und Randbelegschaft Zur Stammbelegschaft werden im Allgemeinen alle Mitarbeiter gezählt, die dem Unternehmen ganzjährig zur Verfügung stehen und beschäftigt werden. Der Begriff der Stammbelegschaft bedarf jedoch...
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