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Betriebsführung

Personalwirtschaft XVI: Lohnersatzleistungen 1

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Der Patient braucht sich keine Sorgen zu machen – die Krankenkasse bezahlt
Der Patient braucht sich keine Sorgen zu machen – die Krankenkasse bezahlt
Im Normalfall bekommt ein Mitarbeiter für seine geleistete Arbeit Lohn. Doch es können auch Situationen eintreten, in denen auf Lohnersatzleistungen zurückgegriffen wird oder der Mitarbeiter Leistungen aus der Rentenversicherung (siehe Teil 2 in DEGA 36/2008) in Anspruch nehmen muss. Mit den folgenden Ausführungen soll ein Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) über die vielfältigen Leistungen gegeben werden. Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld soll die Arbeitslosigkeit vermeiden und ist für Betriebe gedacht, die vorübergehend unter Auftragsmangel leiden. Dieser darf nicht selbst verschuldet und nicht branchenüblicher Natur sein. Es müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld im Betrieb alle Aufräumarbeiten erledigt werden. Auch...
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