Betriebsführung
				
					 
		Personalwirtschaft XVII: Lohnersatzleistungen 2
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Normalerweise werden Arbeitnehmer nur für ihre geleistete Arbeit entlohnt. Es können jedoch auch Situationen auftreten, in denen der Mitarbeiter Anspruch auf Lohnersatzleistungen (siehe Teil 1 in DEGA 34/2008, http://www.dega.de, Webcode dega1767) oder Leistungen aus der Rentenversicherung hat. Erwerbsminderungsrente In der Vergangenheit wurde zwischen der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Ein Mitarbeiter galt als berufsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf auszuüben. Erwerbsunfähigkeit setzte die vollständige Unfähigkeit voraus, einer Arbeit nachgehen zu können. Die Leistungen wurden bis 2001 in beiden Fällen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestritten. Seit dem Jahr 2001 wird lediglich noch für...
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