Betriebsführung
Personalwirtschaft XIX: Spezifische Mitarbeiter
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In viele Betrieben herrscht eine bunte Vielfalt unter den Mitarbeitern – „Opa Daske“ kümmert sich als Rentner für „ein paar Euro“ um den Betriebshof, ein Azubi hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, und die Bauleiterin ist gerade schwanger geworden. So oder so ähnliche Situationen sind in vielen Betrieben zu beobachten. Diese ziehen auch spezifische rechtlichen Fragestellungen nach sich. Kinder und Jugendliche In Deutschland ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Beschäftigungsverbot gilt auch für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Kinder über 13 Jahre und Jugendliche...
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