Notwendige Leistungen
Auch im Pauschalvertrag gibt es Nachträge
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André Bußmann Der Fall ist so unspektakulär, wie er nur sein könnte: Der Auftraggeber lässt von seinem Architekten ein detailliertes Leistungsverzeichnis fertigen, was der Auftragnehmer verpreist. Man unterhält sich sodann über die Bildung einer Pauschale und einigt sich hierüber. Bei der Leistungsausführung fällt plötzlich auf, dass eine nicht im LV enthaltene Leistung technisch notwendig ist, um die Arbeiten erfolgreich zu beenden. Nun geht das Hauen und Stechen los: Der Auftragnehmer möchte für diese Leistungen gerne eine zusätzliche Vergütung erhalten, während der Auftraggeber sich damit wehrt, es sei schließlich ein Pauschalvertrag abgeschlossen worden, weswegen der Unternehmer für technisch notwendige Leistungen keine...