Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeitsrecht

Freigestellte Arbeitnehmer müssen sich nicht sofort um neuen Job bemühen

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bedeutsam ist.

von Gina Bronner-Martin erschienen am 10.03.2025
Artikel teilen:
© Gerd Korge

Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigt und ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellt (also von der Arbeit befreit), darf er nicht erwarten, dass sich dieser Mitarbeiter sofort um einen neuen Job bemüht. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlung nicht mit der Begründung einstellen, der Arbeitnehmer hätte absichtlich darauf verzichtet, einen anderen Job zu finden.

In dem konkreten Fall ging es um einen Berater, dem gekündigt wurde. Der Arbeitgeber stellte ihn für die gesamte Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Als „Ansporn“ schickte er danach dem Mitarbeiter insgesamt 43 Stellenangebote aus verschiedenen Quellen und forderte ihn auf, sich dort zu bewerben. Der Mitarbeiter bewarb sich zwar auf sieben dieser Stellen, aber erst zum Ende seiner Kündigungsfrist. Das verärgerte den Arbeitgeber so sehr, dass er das letzte Monatsgehalt in Höhe von 6.440?€ nicht auszahlen wollte. Der Berater klagte daraufhin – und gewann durch alle Instanzen.

Das Bundesarbeitsgericht stellte Folgendes klar: Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter freistellt, befindet er sich im sogenannten Annahmeverzug, er verzichtet also willentlich und wissentlich auf Arbeitsleistung, die er ja lediglich in Anspruch nehmen müsste. In diesem Fall hat er trotzdem das volle Gehalt weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer pflichtgemäß zur Verfügung steht – was er bis zum letzten Tag muss. Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job anzunehmen, nur um seinen (nun ehemaligen) Arbeitgeber finanziell zu entlasten (BAG, Az.: 5 AZR 127/24).

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren