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Kosten für Mängelbeseitigung

Der vergessene Vorschuss

Ein Auftragnehmer ist im Rahmen eines Bauvertrages bei Mängeln verpflichtet, aber auch berechtigt, diese selbst abzustellen. Der Auftraggeber kann auf die sogenannten Sekundärmängelrechte, also zum Beispiel auf Geldzahlung für die Selbstbeseitigung, nur dann ausweichen, wenn er zuvor eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist.
Veröffentlicht am
Gerd Korge
Da Auftraggeber das Risiko der Vorfinanzierung nicht selten scheuen, machen sie nach Fristablauf gerne erst einmal einen sogenannten Vorschusskostenanspruch geltend, in welchem sie die Kosten der Mängelbeseitigung schätzen oder Angebote von Drittunternehmern einholen und sich den voraussichtlichen Kostenbetrag zunächst vom Auftragnehmer holen. Sind die Parteien nach einer intensiven prozessualen Auseinandersetzung, die genau diesen Kostenvorschussanspruch zum Inhalt hatte, des Streitens müde, verläuft alles Weitere oft im Sande. Gerne nutzt der Auftraggeber die Situation dann aus, verzichtet auf die Mängelbeseitigung und steckt sich das Geld in die Tasche. Dabei sollte er sich nicht allzu sicher sein, dieses Geld auch behalten zu können....
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