Schäden durch Unbedachtheit
Nach mir die Sintflut
Auch unbedachtes Arbeiten kann teuer werden. Gerade der Gedanke, dass schon alles gut werde, hat so manchen Unternehmer schon viel Geld gekostet. So war es auch im vorliegenden Fall.
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Diesen hatte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 8. Februar 2024 (27 U 66/21) zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hat nun mittels Beschluss vom 15. Oktober 2025 (VII ZR 43/24) die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Was war geschehen? Der Unternehmer musste Arbeiten an einer Tiefgaragendecke ausführen. Da auf dieser eine Begrünung aufgebracht war, musste er, um an die von ihm zu sanierende Stelle zu gelangen, die dortige Vegetation und den aufgeschütteten Boden entfernen. Einsturz einer TG-Decke Während der Architekt insofern eine Handschachtung vorgab, war das dem Unternehmer zu kompliziert und zu teuer. Schließlich hatte er doch genau für solche Tätigkeiten einen wunderschönen Minibagger, mit dem er die Tiefgaragendecke...




