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Mängelbeseitigung zugunsten des Kunden

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Der Kunde soll sich durch eine Mängelbeseitigung nicht besserstellen können, als dies bei ursprünglich ordnungsgemäßer Leistungsausführung der Fall gewesen wäre. Um solch einen Fall ging es in einem Gerichtsverfahren.
Veröffentlicht am
Gerhard Korge
Das Mängelrecht ist darauf ausgerichtet, dass der Auftraggeber das erhält, was er von vornherein bestellt hat, nämlich ein vollständiges, funktionales und optisch ansprechendes Werk. Allerdings soll er sich durch die Mängelbeseitigung nicht besserstellen können, als dies bei ursprünglich ordnungsgemäßer Leistungsausführung der Fall gewesen wäre. Nun ist es nicht selten so, dass ein Mangel erst relativ spät beseitigt wird und zuvor auch keine sonderliche Funktionsbeeinträchtigung festzustellen war. Gerade im heutigen Prozessalltag können sich bei Streitigkeiten der Parteien ganz erhebliche Verzögerungen ergeben, sodass man sich fragt, ob sich der Auftraggeber, der nach einem langen Prozess im Wege der Mängelbeseitigung ein quasi neues...
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