Das Forderungssicherungsgesetz – Teil 2
Neuregelungen zur Abschlagsrechnung
Am 1. Januar 2009 ist das sogenannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind erhebliche Änderungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im zweiten Beitrag erläutern André Bußmann und Klaus Feckler, was das für die Regelung der Abschlagsrechnungen bedeutet (erster Teil: www.dega.de, Webcode dega1831).
- Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die FachanwälteAndré Bußmann und Klaus Feckler Die bisherige Regelung für Abschlagszahlungen war schlicht und ergreifend unbrauchbar. Nach der bis 2008 geltenden Rechtslage sollte man Abschlagszahlungen nur verlangen dürfen, wenn in sich abgeschlossene Teilleistungen vorlagen. Bei strengster Gesetzesauslegung war dies nur dann der Fall, wenn der abzurechnende Leistungsteil bereits vollständig fertiggestellt und unabhängig nutzbar war. In vielen Fällen bestand deshalb kein Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn nicht entweder die VOB/B einbezogen oder aber Sondervereinbarungen hierzu getroffen worden waren. Neuregelung der Abschläge Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich eingesehen, dass die alte Fassung des § 632a BGB...
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo