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Das Forderungssicherungsgesetz – Teil 2

Neuregelungen zur Abschlagsrechnung

Am 1. Januar 2009 ist das sogenannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind erhebliche Änderungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im zweiten Beitrag erläutern André Bußmann und Klaus Feckler, was das für die Regelung der Abschlagsrechnungen bedeutet (erster Teil: www.dega.de, Webcode dega1831).

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die FachanwälteAndré Bußmann und Klaus Feckler Die bisherige Regelung für Abschlagszahlungen war schlicht und ergreifend unbrauchbar. Nach der bis 2008 geltenden Rechtslage sollte man Abschlagszahlungen nur verlangen dürfen, wenn in sich abgeschlossene Teilleistungen vorlagen. Bei strengster Gesetzesauslegung war dies nur dann der Fall, wenn der abzurechnende Leistungsteil bereits vollständig fertiggestellt und unabhängig nutzbar war. In vielen Fällen bestand deshalb kein Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn nicht entweder die VOB/B einbezogen oder aber Sondervereinbarungen hierzu getroffen worden waren. Neuregelung der Abschläge Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich eingesehen, dass die alte Fassung des § 632a BGB...
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