Steuern
Die Entfernungspauschale in der Steuererklärung
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt hatte, war absehbar, dass das Bundesfinanzministerium mit einer Anordnung darauf reagieren würde. Das Schreiben des BMF vom 15. Dezember 2008 mit dem Aktenzeichen IVA3-S 0338/07/10010-02 ordnet nun verbindlich an, dass die Finanzämter ab sofort sämtliche Festsetzungen zur Einkommensteuer für Veranlagungs- und Feststellungszeiträume ab 2007 im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Entfernungspauschale für vorläufig zu erklären haben.
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