Arbeit und Personal
Fiktive Entgeltabrechnung bei Schwarzarbeit
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Das Sozialgericht Dortmund hatte den Fall eines illegalen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen. Das Gericht musste entscheiden, wie die der Deutschen Rentenversicherung vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen sind. Die zuständigen Richter legten dafür eine fiktive Nettolohnvereinbarung mit der geleisteten Entlohnung als Basis zugrunde. Aufgeschlagen werden die anfallende Lohnsteuer, die, falls keine Steuerkarte vorliegt, nach Steuerklasse VI zu errechnen ist, sowie die Sozialversicherungsbeiträge (SG Dortmund, Az.: S 25 R 129/06).
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