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Arbeit und Personal

Wegen Schwangerschaft den Arbeitsvertrag nicht verlängert

Veröffentlicht am
Das Arbeitsgericht Mainz hat einen Arbeitgeber, der das befristete Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin nicht verlängert hatte, weil sie schwanger war, verurteilt. Er hatte sowohl Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens als auch eine angemessene Entschädigung wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu zahlen. Voraussetzung für dieses Urteil war, dass die Arbeitnehmerin im Prozess beweisen konnte, dass ihr Arbeitgeber das befristete Beschäftigungsverhältnis nur wegen ihrer Schwangerschaft nicht verlängert hatte. Die Mutter der Klägerin hatte bei deren Vorgesetzten telefonisch nachgefragt, warum der Vertrag nicht verlängert werde. Die Antwort reichte als Beweis: Grund, so die Auskunft, sei die...
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