Arbeit und Personal
Geschäftsführer haftet trotz Insolvenzantrag für Lohnsteuer
- Veröffentlicht am
Droht einem Unternehmen die Insolvenz, muss sich dessen Geschäftsführer nicht nur mit für ihn neuen Pflichten auseinandersetzen, er unterliegt auch einem verschärften Haftungsrisiko. Meist wird versucht, das zu vermeiden, indem keinerlei Zahlungen mehr vorgenommen werden. Dass das allerdings der falsche Weg sein kann, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VII R27/07). Der hatte entschieden, dass der Geschäftsführer einer von der Insolvenz bedrohten GmbH nicht allein dadurch von der Haftung für Lohnsteuerzahlungen befreit wird, dass er beim Amtsgericht einen Eröffnungsantrag für das Insolvenzverfahren stellt. Wenn bei Fälligkeit der Lohnsteuer noch liquide Mittel vorhanden sind, muss der Geschäftsführer die Zahlungen so lange...
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