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Lexikon

Insolvenzgeldumlage

Veröffentlicht am
Mit dem Insolvenzgeld wird der Nettoanspruch der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Absicherung bei einer Abweisung mangels Masse ausgeglichen. Es wird über die Insolvenzgeldumlage finanziert, die Arbeitgeber bisher jährlich an die Berufsgenossenschaften abzuführen haben. Aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes ist diese Umlage ab 1. Januar 2009 monatlich mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkasse des Beschäftigten zu überweisen. Besteht keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, wird die Umlage an die Kasse abgeführt, die auch die anderen Sozialversicherungsbeiträge erhält. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijobzentrale der...
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