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Änderungen zur Aufzeichnungspflicht beschlossen

Veröffentlicht am
Thomas Lohrer Mit der Durchführungsverordnung 2023/564 hat die Europäische Kommission im März 2023 Änderungen zur Aufzeichnungspflicht über Pflanzenschutzmittel beschlossen. Dazu gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht – zunächst die schlechte. Bisher konnten die seitens des Artikels 67 der EU-Verordnung 1107/2009 geforderten Aufzeichnungen nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz (§ 11) elektronisch oder schriftlich geführt werden. Sowohl eine sinnvoll strukturierte Lose-Blattsammlung bis zum handschriftlich geführten Pflanzenschutzbuch oder eine Excel-Datei waren damit rechtskonform. Seitens der EU wurden nun diese Vorgaben vereinheitlicht und harmonisiert, das Format der Aufzeichnungen wird dabei für alle EU-Mitgliedstaaten...
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