HOAI-Novelle seit 18. August in Kraft
Am 17. August 2009 wurde die 6. HOAI-Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet, damit tritt sie am folgenden Tag, dem 18. August, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Architektenverträge nach der neuen HOAI abzuschließen. Bereits bestehende Verträge bleiben unverändert und werden in der Regel nach der alten HOAI-Fassung abgerechnet.
Mit der neuen HOAI 2009 werden Auftraggeber und Auftragnehmer von Architekten- und
Ingenieursleistungen in Deutschland zu einer neuen Struktur des Preisrechts verpflichtet. Entgegen bisheriger Novellierungen wurde die HOAI nun komplett umstrukturiert in verbindlich geregelte Teile und Anlagen sowie unverbindlich geregelte Empfehlungen in weiteren Anlagen. Künftig stellen nur noch die verbindlichen Teile und Anlagen der HOAI faktische Maßgaben der Vergütung dar. Alle nicht mehr geregelten Komplexe erfordern freie Vereinbarungen.
Aktuell bereitet der bdla zusammen mit anderen Verbänden einen Sonderdruck der HOAI 2009 vor, der im September erscheinen wird, aber schon jetzt bestellt werden kann. Infos unter www.bdla.de.
bdla/Red
Ingenieursleistungen in Deutschland zu einer neuen Struktur des Preisrechts verpflichtet. Entgegen bisheriger Novellierungen wurde die HOAI nun komplett umstrukturiert in verbindlich geregelte Teile und Anlagen sowie unverbindlich geregelte Empfehlungen in weiteren Anlagen. Künftig stellen nur noch die verbindlichen Teile und Anlagen der HOAI faktische Maßgaben der Vergütung dar. Alle nicht mehr geregelten Komplexe erfordern freie Vereinbarungen.
Aktuell bereitet der bdla zusammen mit anderen Verbänden einen Sonderdruck der HOAI 2009 vor, der im September erscheinen wird, aber schon jetzt bestellt werden kann. Infos unter www.bdla.de.
bdla/Red