GaLaBau Sachsen: Wettbewerb „Gärten in der Stadt“ ausgelobt
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Der Wettbewerb „Gärten in der Stadt“ würdigt in Sachsen ansprechende und zweckmäßige Grüngestaltungen. Sie sollen demonstrieren, welche Alternativen der zunehmenden Versiegelung innerstädtischer Freiräume entgegengesetzt werden können.
Im Wettbewerb geht es um folgende Kategorien:
- Freianlagen an öffentlichen Einrichtungen – Grünflächen, Parkanlagen, Stadtplätze,
- Außenanlagen in Wohngebieten oder Erholungsbereiche innerhalb von Gewerbegebieten,
- andere neu gestaltete Freiraumsysteme sowie
- Projekte in öffentlichen Bereichen von Kleingartenanlagen und deren Umfeld.
Es werden nur Anlagen berücksichtigt, die öffentlich zugänglich und nutzbar sind. Alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie Städte, Wohnungsbaugesellschaften und eingetragene Vereine sind zur Teilnahme berechtigt, wenn sie in sächsischen Städten Projekte zur Freiraumgestaltung ausschreiben (außer Kleingartenvereine) und ausführen. Die Projekte – mit Ausnahme der Kleingartenprojekte – sollen durch Landschaftsarchitekten geplant und in Verantwortung sächsischer Fachfirmen des GaLaBaus ausgeführt worden sein.
Über einzureichende Unterlagen, Beurteilungskriterien und Prämierungen informierte das Amtsblatt 49/2006. Der Einsendeschluss für Kleingartenprojekte ist der 30. April, für den Wettbewerb „Gärten in der Stadt“ der 7. September. Die Unterlagen sind einzureichen beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen, Am Wüstenberg 3, 01723 Kesselsdorf. VGL
www.dega.de, 10. Januar 2007
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