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Baden-Württemberg

Förderprogramm für Streuobstschnitt

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Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Baumschnitt-Streuobst ins Leben gerufen, um diejenigen Besitzer von Obstbaumwiesen zu unterstützen, die ihre Obstgehölze fachgerecht pflegen oder pflegen lassen wollen. So soll auch der Fortbestand der wertvollen Streuobstbestände im Land gesichert werden.

Ab sofort können Anträge gestellt werden. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen, ausgeschlossen sind Brennkirschen und Walnussbäume. Für die Genehmigung eines Antrags müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem ist zu beachten, dass nur Sammelanträge zulässig sind. Diese können von mindestens drei privaten Eigentümern, Vereinen, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbänden, Mostereien oder Gemeinden gestellt werden. Pro Baum werden 15 e erstattet, allerdings müssen mindestens 100 Bäume und maximal 1 500 in der Schnittkonzeption erfasst sein. „Jeder (beantragte) Baum muss im Fünfjahreszeitraum mindestens einmal geschnitten werden. Für die in der Fünfjahreskonzeption erfassten Bäume können im Durchschnitt maximal zwei Schnitte gefördert werden“, heißt es außerdem im Antragsformular.

Die Unterlagen müssen bis 15. Mai 2015 beim zuständigen Regierungspräsidium sein. Die erste Förderung von Baumschnittmaßnahmen soll dann im Winter 2015/2016 erfolgen. Alle weiteren Bedingungen und den Vertrag gibt es unter http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2556.

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