Bürokratie in der Verwaltung soll abgebaut werden
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Im Amt oder in der Verwaltungsbehörde gibt es für fast alles ein Formular – dies ist oft sinnvoll, allerdings nicht immer. Deshalb sollen Bürger und Unternehmen bald auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Möglichst einfache elektronische Verfahren sollen künftig schriftliche Erklärungen oder Unterschriften ersetzen können. Das gilt für 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes.
Künftig sollen so beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Beschwerden gegen Lärmschutzwälle elektronisch eingereicht werden können. Auch innerhalb der Verwaltung sollen elektronische Kommunikationswege und Verfahrensabläufe ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit der neuen Regelung sichergestellt werden, dass vermeidbare Formerfordernisse in Zukunft gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.
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