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Aushub und Bauabfälle

Bayerische Verbände machen öffentlich Druck

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Wolfgang Endlich (r.) vom VGL Bayern machte mit den Kollegen der anderen Verbände und einem Positionspapier Druck auf die Politik.
Wolfgang Endlich (r.) vom VGL Bayern machte mit den Kollegen der anderen Verbände und einem Positionspapier Druck auf die Politik.Verbändebündnis
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Die Entsorgung von Aushub und Bauabfällen wird für die am Bau beteiligten Betriebe immer teurer. Deswegen haben sich nach den Verbänden in Hessen am 9. Juni auch die bayerischen Bau- und Baustoff-Verbände gemeinsam mit dem Garten- und Landschaftsbau mit einem Positionspapier an die Öffentlichkeit gewandt. Mit ihrer Erklärung „Kreislaufwirtschaft am Bau stärken – teure Entsorgung vermeiden!" fordert die Branche ein politisches Bekenntnis zur Verwertung von Bauabfällen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Recyclinganlagen, Bodenreinigungsanlagen und Verfüllungen sowie den Wiedereinbau in technische Bauwerke erlauben. In dem Papier schlagen die Verbände auch Lösungen vor.

Wie groß das Problem ist, erklärte Wolfgang Endlich, Präsidiumsmitglied des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern (VGL), auf der Pressekonferenz in München: Bei kleineren Baumaßnahmen im GaLaBau würden die Kosten für Aushub, Beprobung, Zwischenlagerung und Entsorgung von Böden inzwischen bis zu 20 % der Baukosten ausmachen. „Es ist dringend erforderlich, praxisgerechte Kleinmengenregelungen überall einzuführen und die Untersuchungs- und Beprobungspflichten zu vereinfachen."

Mit Blick auf den vom Bundeskabinett im Mai verabschiedeten Entwurf einer Mantelverordnung betonten die Verbände, dass die Wirtschaft bundesweit rechtssichere und bundeseinheitliche Regeln zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen brauche. Die Mantelverordnung regelt Herstellung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie Verwertung von Materialien in Verfüllungen bundeseinheitlich und soll die Bedingungen für die Kreislaufwirtschaft am Bau grundlegend verändern. Der aktuelle Regierungsentwurf sei jedoch für die Baupraxis nicht geeignet. Ohne erhebliche Korrekturen der Mantelverordnung werde es zu ähnlich dramatischen Folgen für die Kreislaufwirtschaft Bau kommen, wie sie im Herbst 2016 bei HBCD-haltigen Polystyrolabfällen zu verzeichnen waren. Insbesondere dürften die Regelungen der Mantelverordnung nicht zu einer Stoffstromverschiebung von mineralischen Ersatzbaustoffen als mineralischer Abfall und Böden in Richtung Deponie führen. Schließlich sei die Deponiekapazität in einigen Regionen bereits überschritten, sodass lange Fahrtwege auch in anderen Bundesländer notwendig sind. Die Mantelverordnung müsse grundlegend nachgebessert werden, um Boden- und Grundwasserschutz sowie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gleichermaßen gerecht zu werden.

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