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Glyphosat und Neonikotinoide

Bundesministerin Klöckner kündigt Verbote an

Auf einer Pressekonferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 17. April hat Bundesministerin Julia Klöckner ihre Vorhaben bezüglich Glyphosat erläutert. Ihr Verordnungsentwurf, der nun in die Ressortabstimmung gehe, sei ein Baustein der Minimierungsstrategie bei Glyphosatanwendungen. Ziel sei es, diese so schnell wie möglich – in einem EU-konformen Rahmen – grundsätzlich zu beenden, so, wie es der Koalitionsvertrag vorsehe. Konkret bedeute das ein Verbot von Glyphosatanwendungen

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  • in Haus- und Kleingärten. „Für Glyphosat braucht es Fachkenntnis", sagte Klöckner. Nur Profis mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz dürften das Mittel anwenden, aber nur dann, „wenn es erwiesenermaßen notwendig ist, es also keine Alternativen, zum Beispiel mechanische Methoden, gibt". Die Anwendung müsse genau aufgezeichnet werden.
  • in Parks und auf Sportanlagen, also Flächen, die für die Allgemeinheit und die allgemeine Zugänglichkeit bestimmt sind.
  • in der Nähe von Oberflächengewässern
  • in Naturschutzgebieten, wo es bisher in Ausnahmefällen erlaubt war.

Die Ministerin betonte, dass diese Regelungen künftig bundesweit einheitlich gelten sollen. Damit sollen auch Schlupflöcher geschlossen werden. Auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen soll die Glyphosatanwendung massiv eingeschränkt werden.

In einer Rede am 20. April im Deutschen Bundestag kündigte die Ministerin an, bei der bevorstehenden EU-Abstimmung dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Anwendungsverbot von Neonikotinoiden im Freiland zuzustimmen. „Bienen sind systemrelevant. Was der Biene schadet, muss vom Markt", so Klöckner wörtlich.

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