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Abmahnmissbrauch

Bundesregierung plant Gesetzesinitiative

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Die Bundesregierung plant endlich ein von vielen Wirtschaftsverbänden gefordertes Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen. Das geht aus einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Bereits Anfang Juli hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, bis 1. September einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Nun soll das Regelwerk kommen.

Bereits vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatten bestimmte Kanzleien und Vereine ein regelrechtes Abmahnwesen als Geschäftsmodell entwickelt, und haben dabei ausgenutzt, dass vornehmlich kleinere Mittelständler ihre Internetseiten nicht schnell genug an neue Rechtslagen angepasst und damit – in vielen Fällen unwissentlich – Rechtsverstöße begangen hatten. Der Gesetzentwurf soll nun, so verspricht die Regierung, „geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs" enthalten. Unter anderem könnten dazu gehören, dass:

in Zukunft bei nicht erheblichen und geringfügigen Abweichungen kostenpflichtige Abmahnungen nicht mehr möglich sind,

der „fliegende Gerichtsstand" eingeschränkt oder abgeschafft wird, der dem Abmahnenden erlaubt, den Gerichtsbezirk selbst zu wählen,

Anwaltsgebühren gedeckelt werden, um die Lukrativität des Missbrauchs zu reduzieren,

Anforderung an die Klagebefugnis heraufgesetzt werden, um unseriösen Vereinen und Einrichtungen die Arbeit zu erschweren.

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