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Dieselchaos

BGL fordert Ausnahmegenehmigung für GaLaBau-Betriebe

Die für 2019 angekündigten Dieselfahrverbote in vielen deutschen Städten  sorgen vor allem beim Mittelstand und bei den GaLaBau-Betrieben für Empörung. Der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) verurteilt die Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten als unverhältnismäßig und drängt auf Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge von Handwerksunternehmen.

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„Zusammen mit befreundeten Verbänden des Handwerks und der Bauwirtschaft stehen wir in Kontakt mit dem Verkehrsministerium, um Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Dieselfahrzeuge zu erwirken. Denn die Dieselfahrverbote führen zur faktischen Enteignung von Betrieben, die die Fahrzeuge im Vertrauen auf gültige Normen erworben haben“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos. Das Handwerk und damit auch die GaLaBau-Betriebe dürfen nicht für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen. Aus diesem Grund setzt sich der Branchenverband der Landschaftsgärtner weiterhin für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung ein. „Sollte eine Ausnahmegenehmigung nicht kommen, muss eine für die Betriebe kostenneutrale Nachrüstung gewährleistet sein. Wir begrüßen, dass der Bund hier einen großen Teil der Kosten übernehmen will. Davon nicht gedeckte Kosten hat die Autoindustrie zu tragen“, erklärt Dr. Robert Kloos.

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