Landschaftsgärtner dürfen NeemProtect einsetzen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort dürfen nicht nur Schädlingsbekämpfer, sondern auch Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen. Im aktuellen baua-Dokument zur Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18" wurde die sogenannte Verwenderkategorie entsprechend erweitert.
- Veröffentlicht am
Bei der Bekämpfung des EPS handelt es sich nicht um eine Pflanzenschutzmaßnahme im klassischen Sinne. Vielmehr dient die Bekämpfung des EPS im urbanen Raum vordringlich der menschlichen Gesundheit. Somit handelt es sich um einen Biozid- und nicht um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Deshalb greifen unterschiedliche rechtliche Zulassungs- und Anwendungsvoraussetzungen.
Das Biozidprodukt NeemProtect ist zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Anwendungsziel des Gesundheitsschutzes zugelassen. Als Anwendungsbereich gelten befallene Eichenbäume auf Flächen für die Allgemeinheit an öffentlichen Alleen, öffentlichen Straßen und an Waldrändern angrenzend an Siedlungsbereiche. Dabei gelten richtigerweise umfangreiche Schutzmaßnahmen. Das oben genannte baua-Dokument zur erweiterten Zulassung kann in der BGL-Geschäftsstelle angefordert werden.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.