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Eichenprozessionsspinner

Landschaftsgärtner dürfen NeemProtect einsetzen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat die Zulassung zur Anwendung des Biozids NeemProtect geändert. Ab sofort dürfen nicht nur Schädlingsbekämpfer, sondern auch Landschaftsgärtner mit Pflanzenschutzsachkunde NeemProtect zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) einsetzen. Im aktuellen baua-Dokument zur „Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts NeemProtect Produktart 18 mit der Zulassungsnummer DE-0011980-18" wurde die sogenannte Verwenderkategorie entsprechend erweitert.

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Die Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupe lösen bei Berührungen stets neue toxische Reaktionen aus.
Die Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupe lösen bei Berührungen stets neue toxische Reaktionen aus.BGL
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Bei der Bekämpfung des EPS handelt es sich nicht um eine Pflanzenschutzmaßnahme im klassischen Sinne. Vielmehr dient die Bekämpfung des EPS im urbanen Raum vordringlich der menschlichen Gesundheit. Somit handelt es sich um einen Biozid- und nicht um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Deshalb greifen unterschiedliche rechtliche Zulassungs- und Anwendungsvoraussetzungen.

Das Biozidprodukt NeemProtect ist zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Anwendungsziel des Gesundheitsschutzes zugelassen. Als Anwendungsbereich gelten befallene Eichenbäume auf Flächen für die Allgemeinheit an öffentlichen Alleen, öffentlichen Straßen und an Waldrändern angrenzend an Siedlungsbereiche. Dabei gelten richtigerweise umfangreiche Schutzmaßnahmen. Das oben genannte baua-Dokument zur erweiterten Zulassung kann in der BGL-Geschäftsstelle angefordert werden.

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