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Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Verbände sprechen sich für Erhalt des „Meisters" aus

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Die im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) zusammengeschlossenen Agrarverbände, darunter die Landwirtschaftskammern und der Zentralverband Gartenbau (ZVG), haben sich zum Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) gemeinsam positioniert. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett im Mai 2019 beschlossen. Ein Teil dessen betrifft die Bezeichnungen von Berufsabschlüssen. Die bewährten und positiv besetzten Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich (zum Beispiel Meister, Fachagrarwirt) dürfen nach Auffassung der Agrarwirtschaft nicht durch neue Rechtsvorgaben abgeschafft oder relativiert werden. Auf Ablehnung stößt die Einführung von Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional" (für Meister-, Fachagrarwirtprüfungen) oder „Master Professional". Bewährte Begriffe wie „berufliche Fortbildung" sollten im BBiG nicht durch neue Sprachkreationen beschrieben werden. Eine neue Fortbildungsstufe für „Anpassungsfortbildung" unterhalb der bisher üblichen Fortbildungsniveaus lehnt der ZDL ab, weil dafür kein Praxisbedarf bestünde. Positiv für die grünen Berufe wären die Neuregelungen des BBiMoG zur Öffnung der Teilzeitausbildung für neue Zielgruppen. Neubestimmungen zur zeitlichen Gestaltung der Teilzeitausbildung dürften jedoch die inhaltliche Qualität der Berufsausbildung nicht beeinträchtigen.

Prüfungsbestimmungen

Einige der im BBiMoG formulierten Neuregelungen zum Prüfungsbereich hätten aus Sicht des Agrarbereichs negative organisatorische und prüfungsökonomische Folgen. Positiv beurteilt werden neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Prüferdelegationen durch die Prüfungsausschüsse sowie erweiterte Regelungen zur Befreiung von einzelnen Bestandteilen bei Fortbildungsprüfungen.

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