Natürliche Immissionen kein Grund zur Fällung
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2019 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Über alle Hintergründe informiert ausführlich der BGH.
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