Faltblatt erkläutert Kennzeichnungen
Gefahrstoffe gibt es auch im GaLaBau - in der Werkstatt, beim Pflanzenschutz, in der Materialverarbeitung. Mit dem Faltblatt: Kompakt „Gefahrstoffe – Einstufung und Kennzeichnung verstehen“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen übersichtlichen und verständlichen Einstieg in dieses komplexe Thema.
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Chemische Stoffe können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt haben. Um Anwender und Umwelt vor solchen Gefahrstoffen zu schützen, müssen sich auf deren Verpackungen Informationen zur sicheren Verwendung befinden. Das gilt auch für Gemische, die Gefahrstoffe enthalten, wie beispielsweise Haushaltsreiniger oder Bauchemikalien. Durch das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen bestehen weltweit einheitliche Regeln. Europa hat diese Regeln mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) bindend übernommen.
Die gefährlichen Eigenschaften der chemischen Stoffe lassen sich nach festgelegten Kriterien bestimmen und verschiedenen Gefahrenkategorien zuordnen. Das System dieser Einstufung ist sehr komplex. So gibt es über 50 Gefahrenkategorien. Die Bandbreite der Gesundheitsgefahren reicht von Hautreizungen bis zur akuten Vergiftung oder der Erzeugung von Krebs. Wenn Stoffe oder Gemische in mindestens einer Kategorie eingestuft sind, gelten sie als gefährlich. Mehrere Einstufungen zu verschiedenen Gefahren sind möglich.
Das Kennzeichnungsetikett enthält neben dem Produktnamen die gefährlichen Inhaltsstoffe. Standardisierte Gefahrenhinweise beschreiben alle relevanten Gefahren so kurz wie möglich. Außerdem sind die zugehörigen Gefahrenpiktogramme und das Signalwort "Achtung" oder "Gefahr" vorgeschrieben. Obligatorischen Sicherheitshinweise zeigen Maßnahmen zur sicheren Verwendung auf.
Außerdem müssen Kontaktinformationen des Lieferanten aufgeführt werden. Gemische tragen in Zukunft auch einen UFI-Code (Unique Formula Identifier), damit Giftinformationszentren schnell Auskunft über mögliche Gegenmaßnahmen geben können. Ergänzende Informationen können die Angaben vervollständigen.
Das Faltblatt geht auch auf den Weg zum Kennzeichnungsetikett ein und erläutert, wer verantwortlich ist und welche Schritte vorzunehmen sind. Hinweise auf Informationsquellen runden das Papier ab. Sie finden das Faltblatt als pdf unten. Weitere Infos liefert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
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