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Vergabemindestlohn in Berlin beschlossen

GaLaBau protestiert gegen Doppelmoral

Der Berliner Senat hat am 3. Dezember die Novelle des Vergabegesetzes beschlossen, die ab 2020 in Kraft treten soll. Danach wird ein Vergabemindestlohn von 12,50 (bisher 9) Euro festgelegt. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen für alle zu vereinbarenden Maßnahmen gilt dann eine einheitliche Wertgrenze von 10.000 €, für die Vergabe von Bauleistungen eine einheitliche Wertgrenze von 50.000 €. Das soll die Vergabestellen als auch die Unternehmen entlasten. Der Fachverband GaLaBau Berlin und Brandenburg protestiert.

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Laut Stadt Berlin ermöglicht eine erweiterte Tariftreue-Regelung die Vorgabe allgemein wirksamer Tarifverträge bei der Auftragsausführung. Ferner soll die Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen im Vergabeprozess erstmalig im Landesrecht auf gesetzlicher Basis fixiert werden. Auch im öffentlichen Dienst und für die Landesbetriebe soll der Mindestlohn gelten.Vor endgültiger Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Oliver Hoch, Hauptgeschäftsführer des GaLaBau-Fachverbandes für Berlin und Brandenburg, erklärt: „Seit Jahren werden Aufträge stets an den billigsten Bieter vergeben, obwohl eigentlich das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu prüfen ist. Das Vergabegesetz wurde jüngst sogar dahingehend verändert, die fachliche Prüfung der Preisbildung vor der Vergabe weiter zurückzunehmen. Eine unerträgliche Doppelmoral! Wir haben einen staatlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit  9,19 €. Seine Einhaltung konsequent zu prüfen und die Vergabe an Lohndumper auszuschließen, wäre eine Aufgabe der Politik. Stattdessen treffen die Maßnahmen nun gerade die Unternehmen, die selbst um den Abschluss marktgerechter Tarife kämpfen - und bereit sind, diese konsequent einzuhalten.“ Der Verband sieht einen massiven Angriff auf die gewachsenen Tarifstrukturen der Branche. Er hatte bereits im Februar 2019 ausführlich zum damaligen Gesetzentwurf Stellung genommen, aber niemals eine Antwort oder ein Gesprächsangebot erhalten. Gleich zwei Lohngruppen werden nun in Frage gestellt.

Tarifvorstandssprecher Jürgen Schrabbe:  „Wir verbringen viele Stunden mit unserem Sozialpartner, um bundesweit verträgliche Tariflöhne auszuhandeln. Für die Arbeitnehmer im strukturschwachen Osten ist der bundeseinheitliche Flächentarifvertrag ein großer Segen, da sie so von den Möglichkeiten der wirtschaftlich stärkeren Regionen im Westen partizipieren. Der politische Eingriff wird nun die der untersten Lohngruppen ausgerechnet dort in Frage stellen, wo die Möglichkeiten sehr begrenzt sind. In die Breite unserer Auftraggeber sind die resultierenden Preissteigerungen hier in der Region nicht vermittelbar. Das Land Berlin hat in der Branche einen Auftragsanteil von vielleicht 10% - viel zu wenig, um preisbestimmend zu wirken! Unterschiedliche Löhne für unterschiedliche Auftraggeber sind im Unternehmen aber kaum umsetzbar.“

Der Verband fordert vom Land daher die Achtung der Tarifstruktur aller Auftragnehmer, die Abschaffung von Vergabemindestlöhnen und die konsequente Nichtberücksichtigung aller Bieter, die die bereits mit dem Angebot untertarifliche Löhne erkennen lassen.

 

 

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