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Corona-Krise

Pflicht für Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, müssen bis 30.9.2020 keinen Insolvenzantrag stellen. So will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verhindern, dass Firmen Insolvenz anmelden müssen, weil Hilfen nicht rechtzeitig ankommen.

 

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distelAPPArath @ pixabay.com
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Normalerweise sind Unternehmen verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Friat sei in der aktuellen Situation allerdings zu kurz bemessen, erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht. Aktuell sei aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass Finanzhilfen binnen dieser drei Wochen auch beim Unternehmen ankämen.

Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG)

> Kommentar zum Gesetzentwurf

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