Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Für Forschungseinrichtungen

Forschungsvorhaben für Grün im Bauwesen werden gefördert

Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) unterstützt für die Antragsrunde 2020 erneut den Förderaufruf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms „Zukunft Bau“.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
MFO-Parkin Zürich (2013)
MFO-Parkin Zürich (2013)Schenkenberger
Artikel teilen:

„Förden, Forschen, Entwickeln“ - unter diesem Motto unterstützt das BMI Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Erkenntniszuwachs und Wissenstransfer für eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudesektors befördern. Dabei sind sowohl technische, baukulturelle als auch organisatorische Innovationen förderfähig, die zukunftsweisende Entwicklungen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft generieren. Das Förderprogramm ‚Zukunft Bau‘ setzt damit wichtige Impulse für mehr Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, bezahlbares Bauen, Gestaltungs-qualitäten im (stadt-)baulichen Kontext sowie Impulse für die Bewältigung des demografischen Wandels im Bauwesen und der Architektur. Die Forschungsförderung bietet Interessierten eine Plattform, um innovative Ansätze zu konzipieren, zu erproben und zu vermitteln, neue Rahmenbedingungen auszuloten und die Zukunft des Bauens mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

Die aktuelle Förderrichtlinie ermöglicht eine Antragseinreichung in Bereichen der Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Entwicklungsvorhaben. Der Transfer der gewonnen Erkenntnisse, Strategien, Konzepte, Verfahren, Techniken und Materialien in die Praxis besitzt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Daher soll auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, gestärkt werden.

Während die Förderrichtlinie die Ziele, Zwecke und Bedingungen der Forschungsförderung ‚Zukunft Bau‘ grundsätzlich festsetzt, wird in diesem Förderaufruf insbesondere auf ein Themenfeld (inkl. Einreichungsfristen) hingewiesen, das inhaltlich wesentliche Schnittstellen zur Grünen Branche besitzt.Forschungsschwerpunkt 7: Etablierung klima- und umweltfreundlicher BauweisenDieser Schwerpunkt bietet eine Vielzahl von möglichen Themen im Bereich der ökologischen Dimension des Nachhaltigen Bauens. Die Spannweite reicht von regionalem, klimaneutralem Bauen und Flächenschonung über das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen bis hin zu Gebäudekonzepten, die auf die Nutzungfossiler Brennstoffe verzichten und stattdessen ausschließlich regenerativeEnergiequellen einsetzen. Dabei ist das Bauen als Kreislaufsystem von derBauteilerstellung bis hin zu Rückbau und Recycling zu begreifen. Einen weiterenAspekt bildet die Stärkung der Robustheit und Resilienz von Gebäuden, die sowohlder Anpassung an Folgen des Klimawandels dienen als auch der vermindertenKomplexität des Bauens.

Die FLL ist in die Bewertung von Anträgen zum Thema Grün im Bauwesen in dieBewertung eingebunden. Ab sofort steht das Antragstool für die aktuelle Förderrunde 2020 zur Verfügung,um Antragsskizzen beim Innovationsprogramm ‚Zukunft Bau‘ zu erstellen undeinzureichen. Die Einreichungsfrist läuft in diesem Jahr bis zum 01. Juli 2020.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller benötigten Daten undKontakte:

Link zum Login bzw. zur Registrierung für das Antragstool wie auch die Förderrichtlinie und den Förderaufruf 2020

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung 2020 an die Hotline des BBSR: +49 228 99401-1616. Sie ist zwischen Montag und Freitag von 10 bis 12 und von14 bis 16 Uhr erreichbar.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist Bewilligungsbehörde der Zukunft BauForschungsförderung und handelt im Auftrag des BMI. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhabenbis zum 01.07.2020 einzureichen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- undRaumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)Referat II 3, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn.

E-Mail: zb@bbr.bund.de (Geschäftsstelle Zukunft Bau), Telefon: +49 228 99401-2733. Zur Erstellung der Projektskizze ist das elektronische Antragssystem zu nutzen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren