Mehrkosten durch Corona-Hygiene-Maßnahmen werden erstattet
Ab dem 1. Juli 2020 trat der Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Umgang der Coronavirus-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes in Kraft. Dort wird die Übernahme der durch das Coronavirus verursachten Kosten im Rahmen bestehender Bauverträge, laufender Ausschreibungen und sogar künftiger Verträge angekündigt, soweit diese auf Baustellen des Bundes bezogen sind.
- Veröffentlicht am

Unternehmen können somit nachgewiesene Mehrkosten beispielsweise durch Einhaltung zusätzlicher Standards bei Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, für getrennte Anfahrten zur Baustelle oder einer Anpassung der Sozialbereiche geltend machen. Die Kostenübernahme gilt auch für Stillstands- sowie Verzögerungskosten – etwa für Vorhaltekosten von Baugeräten – sowie erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten.Den Erlass des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung sowie das Formblatt zur Erstattung der Mehrkosten für Vergabeunterlagen finden Sie in unten stehenden pdf.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.