Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu - Kritik von der Bauwirtschaft
Nach einem langwierigen Prozess hat der Bundesrat der Mantelverordnung zugestimmt, die auch die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung beinhaltet. Die Bauwirtschaft kritisiert die "überbordenden bürokratischen Vorgaben für den Einsatz von Recyclingbaustoffen" und drohende Deponieknappheit.
- Veröffentlicht am

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer darauf hingewiesen, dass eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen notwendig ist.
Mit einer so genannten Mantelverordnung, das heißt mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, will die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle, zum Beispiel Bauschutt, bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.
Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.
Längerer Vorlauf und Inkrafttreten
Die Mantelverordnung war dem Bundesrat nach Zustimmung des Bundestages bereits kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2017 zugeleitet worden. Die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat haben ihre Beratungen im September 2017 vertagt - um abzuwarten, ob die Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde. Nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Bundesumweltministerium im Juni 2020 nahmen sie die Beratungen dann wieder auf. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten - die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen.
Kritik der Bauwirtschaft
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Deutsche Abbruchverband (DA) kritisieren die neue Mantelverordnung. Die Verwertungssituation von Boden werde mit den vorliegenden Beschlüssen weiter angespannt bleiben. Eine sinkende Verwertungsquote bei mineralischen Abfällen und steigender Deponiebedarf seien programmiert. „Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Geschieht dies nicht, muss sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen“, fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes, an.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.