Umweltministerium verlängert Vergabezeitraum auf Initiative der Bayerischen Landesgartenschau GmbH
Das Bayerische Umweltministerium hat den Vergabezeitraum für bayerische Landesgartenschauen bis 2032 verlängert. Nach der aktuellen Ausschreibung konnten sich Kommunen für eine Landesgartenschau in der Zeit von 2028 bis 2030 bewerben. Nachdem jedoch bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH inzwischen so viele Anfragen bayerischer Städte und Gemeinden eingegangen waren, griff Umweltminister Thorsten Glauber die Anregung des Geschäftsführers Martin Richter-Liebald auf und betonte: „Landesgartenschauen sind Investitionen in die Zukunft und in die Lebensqualität vor Ort. Die Menschen brauchen die Natur und Grünflächen für ihr Wohlbefinden und die Erholung. Gartenschauen können sich zudem ganz hervorragend eignen, die Artenvielfalt zu erhöhen und das Stadtklima nachhaltig zu verbessern. Deshalb freue ich mich über das große Interesse der Kommunen an den Landesgartenschauen."
- Veröffentlicht am
„Das ist eine großartige Entscheidung, für die ich sehr dankbar bin. Damit könnten wir bei geeigneten Bewerbern im kommenden Jahr fünf Kommunen den Zuschlag für eine Landesgartenschau erteilen. Für die Stadtentwicklung, aber auch für die Regionalentwicklung bedeutet eine Landesgartenschau einen enormen Sprung nach vorne. Besonders der ländliche Raum profitiert hier, nicht nur wegen der Investitionen und Fördermittel, sondern vor allem wegen des Zusammenhalts und des Engagements in der Gemeinde“, so Richter-Liebald. Die Ausdehnung des Bewerbungszeitraums bedeute, dass die Kommunen mehr Zeit haben, sich vorzubereiten, und die Landesgartenschaugesellschaft die Betreuung der Städte und Gemeinden im Vorfeld einer Bewerbung und nach erfolgtem Zuschlag konzentriert begleiten kann.
Dass seit Bekanntgabe der neuen Ausschreibung zahlreiche Kommunen ihr Interesse für eine Landesgartenschau signalisiert und erste Gespräche mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH geführt haben, ist für Martin Richter-Liebald der beste Beweis dafür, dass Landesgartenschauen als beispielloses Infrastrukturprogramm nichts an Reiz eingebüßt haben.
Kommunen, die im Landesentwicklungsprogramm als Zentren (Metropolen, Regionalzentren, Oberzentren und Mittelzentren) oder in den entsprechenden Regionalplänen als Unterzentren ausgewiesen sind, können sich um eine Bayerische Landesgartenschau bewerben.
Frist für die Interessensbekundung zur Austragung einer Landesgartenschau für die Jahre 2028 bis 2032 ist der 30.06.2021.
Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren ist der 08.04.2022.
Bayerische Landesgartenschauen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung städtebaulicher, umwelt- und klimapolitischer Ziele, das untermauert auch der Abschlussbericht zur Evaluierung der Gartenschauen von 2011 bis 2018. Der Abschlussbericht enthält neben einer Bewertung der Effektivität und Zielgerichtetheit der eingesetzten Fördermittel des Umweltministeriums insbesondere auch Anregungen für die Weiterentwicklung von Gartenschauen: Beispielsweise eine stärkere Fokussierung auf das Thema Ökologie und Klimaschutz sowie die Umsetzung verschiedener Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern, Verbänden sowie Vertretern aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt. Wesentliche Ergebnisse des Berichts sind:
- Mit Hilfe der Förderung durch das Umweltministerium wurden durch die Gartenschauen dauerhafte Grün- und Erholungsflächen geschaffen, die die Lebensqualität der Menschen deutlich steigert.
- Die Grünflächen übernehmen zudem wichtige Funktionen für das Stadtklima.
- Neu angelegte Biotopflächen sowie die aufeinander abgestimmte Umwelt- und Freizeitplanung führen in den Städten zu einer deutlichen Steigerung der Biodiversität.
- Auch die örtliche Wirtschaft und der Tourismus werden durch Gartenschauen gestärkt.
- Die Förderung von Gartenschauen ist insgesamt ein effektives Mittel, um städtebauliche Ziele mit Natur-, Klima- und Umweltschutzaspekten zu verknüpfen.
1980 gab es in Bayern die erste Landesgartenschau. Seitdem wurden mehr als 500 Hektar dauerhafte Grün- und Erholungsflächen wurden durch Landes- und Regionalgartenschauen in Bayern geschaffen. Das bayerische Umweltministerium hat seit mehr als 40 Jahren Landes- und Regionalschauen mit insgesamt mehr als 74 Millionen sowie mit 22,8 Millionen Euro aus EU-Mitteln gefördert.
In diesem Jahr findet neben der von 2020 auf 2021 coronabedingt verschobenen Landesgartenschau Ingolstadt die letzte kleine Gartenschau in Lindau am Bodensee statt. Ab 2023 werden „Bayerische Landesgartenschauen“ in einem einheitlichen Format ausgetragen und finden jährlich statt. Sogenannte „Kleine Gartenschauen“ gibt es dann nicht mehr. Die Austragungsorte sind bis zum Jahr 2027 vergeben. Es sind dies: Freyung 2023, Kirchheim bei München 2024, Furth im Wald 2025, Schweinfurt 2026 und Bad Windsheim 2027.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.