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Schweiz

Bundesrat gegen Verschotterung

Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 dem Bericht „Stopp der Verschotterung von Grünflächen“ zugestimmt. Der Bericht empfiehlt, dass Schottergärten in der Bau- und Nutzungsordnung geregelt werden. Er weist auf drei Maßnahmen für den Umgang mit Schottergärten und die Gestaltung von Grünflächen hin. Erstens haben die Gemeinden die Möglichkeit, Schottergärten in der Bau- und Nutzungsordnung zu regeln.
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Konkret können die Gemeinden spezifische Vorschriften zur naturnahen Gestaltung des Außenraums erlassen. Sie können die Antragsteller verpflichten, die Freiraumgestaltung als Teile der Bauprojekte zu erarbeiten. Oder sie können festlegen, dass Schotterflächen nicht mehr zur Grünflächenziffer angerechnet werden können. Zweitens will der Bundesrat mit finanziellen Anreizen helfen, dass Städte und Gemeinden die naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums fördern, beispielsweise mit der Realisierung naturnaher Grün- und Gewässerflächen sowie mit begrünten Dächern und Fassaden. Drittens sollen Behörden und Bevölkerung für die Vorteile von naturnahen Gestaltungen sensibilisiert werden.
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