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Vorgaben der EU-Richtlinie

Baustellenverordnung geändert

Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt in der Planungs- und Ausführungsphase die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.
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Die Bundesregierung hat sie mit Wirkung zum 1. April 2023 angepasst. Auf Baustellen ist diese Verordnung grundlegend für den Arbeitsschutz._ Zu den Änderungen gehört zum Beispiel, dass die Untergrenze von 10 t für Massivbauelemente nicht mehr gilt. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit. Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, wurde eine Informationspflicht des Bauherrn aufgenommen. Neu aufgenommen wurde auch eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten. Weitere Infos unter dem Webcode dega8523.
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