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BGK – Bundesgütegemeinschaft Kompost

Neues Prüfzeugnis zum 1. Mai 2023

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) werden im BGK-Prüfzeugnis Anpassungen, insbesondere im Anhang Landschaftsbau, vorgenommen. Zu diesem Stichtag wird auch ein neues Erscheinungsbild des Prüfzeugnisses eingeführt.

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Die BGK stellt mit jeder vollständigen Regeluntersuchung ein Prüfzeugnis aus. Dieses umfasst neben der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung und den Analyseergebnissen auch Anwendungshinweise für die verschiedenen Einsatzbereiche gütegesicherter Produkte. Diese berücksichtigen sowohl fachliche als auch die zutreffenden rechtlichen Regelungen. Bisher regelte die BioAbfV nur die Anwendung von Bioabfällen zur Düngung in der Landwirtschaft und machte somit keine Vorgaben für die Kompostanwendung in anderen Bereichen. Mit der Novelle der BioAbfV wurde ihr Geltungsbereich deutlich ausgeweitet und bezieht sich nun allgemein auf die Anwendung von Bioabfällen auf und in Böden. Damit gelten ab dem 01.05.2023 die Vorsorgeregelungen der BioAbfV auch für die Anwendung von Kompost und Gärprodukten unter anderem im Garten- und Landschaftsbau. Diese berücksichtigend wurden die Anwendungsempfehlung und -vorgaben der Anwendungsempfehlungen „Landschaftsbau“ im Prüfzeugnis überarbeitet.

Neues Erscheinungsbild

Unabhängig von der rechtlichen Neuerung wurde das Prüfzeugnis auch in seinem Aufbau und Erscheinungsbild neu gestaltet. So stehen auf der ersten Seite Informationen im Vordergrund, welche die Wertigkeit der gütegesicherten Produkte darstellen und erklären. Die aufgeführten Argumente sind auf das jeweilige Produkt beziehungsweise dessen Eigenschaften (zum Beispiel Substratfähigkeit, Grünlandtauglichkeit) abgestimmt. Eine präsente Ausweisung der Einhaltung von Rechtsbestimmungen und Regelwerken hebt deren Anwendungsmöglichkeiten hervor.

Die formale Kennzeichnung nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung für das Inverkehrbringen von Düngemitteln mit ihren zum Teil umfangreichen Vorgaben und Einschränkungen wird nicht wie bisher auf der ersten Seite ausgeführt, sondern befindet sich nun auf der zweiten Seite.

Neu bei der Darstellung der Analysenergebnisse auf Seite 3 ist die Markierung von Werten, die nicht den RAL-Gütekriterien oder rechtlichen Vorgaben entsprechen, hervorgehoben durch Fettdruck und Ausrufezeichen. Wird in einem Prüfzeugnis kein Gütezeichen angezeigt oder es erfolgt gar die Ausweisung als „nicht verkehrsfähig“, ist leicht ersichtlich, welcher Wert beziehungsweise welche Daten hierfür ursächlich sind.

Während die Anlage Landschaftsbau aufgrund der aktuellen Rechtslage vollständig überarbeitet wurde, erfolgte bei der Anlage Landwirtschaft nur eine Anpassung im Layout. Für die Mitglieder der BGK wird ein kostenfreies zweistündiges Fachgespräch zur Vorstellung und Erläuterung des neuen Prüfzeugnisses angeboten: Die Einladung zum BGK-Fachgespräch online am Montag, den 17. April 2023 von 14.00–16.00 Uhr erfolgt per Mail.

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